Honorare in der Naturheilpraxis
Eine regelrechte Behandlung mit der chinesischen Medizin erfordert eine ausführliche Anamnese und die Anwendung der Diagnoseverfahren wie Puls- und Zungendiagnose sowie die Leitbahnpalpation. Dieser Prozess benötigt Zeit und ist notwendig für eine effektive Behandlung und im Sinne der Patientensicherheit. Daher stehe ich Ihnen während einer Sitzung auch ausschließlich zur Verfügung und behandle nicht mehrere Klienten gleichzeitig. Mehr Informationen zum Therapieverlauf und meiner Arbeit finden Sie im Bereich: Therapie.
Für einen Termin planen Sie bitte die folgende Zeit ein:
- Erstanamnese & Behandlung: 90 Minuten
- Folgebehandlung: 60 Minuten
Beachten Sie, dass die Behandlungskosten eines Heilpraktikers in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Als Grundlage für die die Höhe des Honorars gilt eine individuelle Honorarvereinbarung zwischen mir und Ihnen.
Die Preisspanne der Behandlungskosten liegt dabei zwischen folgenden Beträgen:
- Erstanamnese & Behandlung: 90,00–130,00 €
- Folgebehandlung: 80,00–130,00 €
Die Summe setzt sich dabei aus meinem Honorar zuzüglich eventueller Kosten für Arzneirezepturen, die über Apotheken bezogen werden, zusammen. Die heilkundliche Tätigkeit ist dabei von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit.
Besteht eine Zusatzversicherung für den Bereich „Naturheilkunde/Heilpraktiker etc.„, wird Ihnen je nach Vertragsvereinbarung mit der Versicherung vermutlich ein Teil der Kosten erstattet. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung. Die Verpflichtung zur Honorarzahlung bleibt unabhängig von einer Erstattung durch die Versicherung in voller Höhe bestehen.
Die Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung durch die Abrechnungsstelle PAS Dr. Hammerl.
Natürlich stehe ich Ihnen ansonsten bei weiteren Fragen selbstverständlich zur Verfügung. Unter Kontakt können Sie in diesem Fall ein unverbindliches Telefonat zu einem Ihnen passenden Termin vereinbaren.
