Honorarkosten der ganzheitlichen und individuellen Behandlung

Honorarkosten in der Naturheilpraxis

Eine regelrechte Behandlung mit der chinesischen Medizin erfordert eine ausführliche Anamnese und die Anwendung der Diagnoseverfahren wie Puls- und Zungendiagnose sowie die Leitbahnpalpation. Dieser Prozess benötigt Zeit und ist notwendig für eine effektive Behandlung und im Sinne der Patientensicherheit. Daher stehe ich Ihnen während einer Sitzung auch ausschließlich zur Verfügung und behandle nicht mehrere Klienten gleichzeitig. Mehr Informationen zum Behandlungsablauf und meiner Arbeit finden Sie im Bereich: Behandlung. Sollten Sie Fragen bezüglich einer Erkrankung und der Behandlung mit der chinesischen Medizin haben, finden Sie im Bereich Indikationen alles Wesentliche. Natürlich stehe ich Ihnen ansonsten bei weiteren Fragen selbstverständlich zur Verfügung. Unter Kontakt können Sie in diesem Fall ein kostenloses Kennenlern-Telefonat zu einem Ihnen passenden Termin vereinbaren.

Beachten Sie, dass die Behandlungskosten eines Heilpraktikers in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Besteht eine Zusatzversicherung für den Bereich „Naturheilkunde/Heilpraktiker„, kann ich Ihnen allerdings selbstverständlich eine Rechnung im Rahmen des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstellen, wodurch Sie einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Mehr zum Thema Zusatzversicherungen finden Sie auf der Seite Ist die Zusatzversicherung für Heilpraktiker sinnvoll.

Je nach Umfang der Behandlung beträgt mein Honorar:

  • Erstgespräch 90,00 €
  • Folgebehandlung 80,00 €
  • Telefonische Beratung zur Veränderung einer Arzneirezeptur 30,00 €

Die Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung durch die Abrechnungsstelle PAS Dr. Hammerl.

Bitte beachten Sie vor Ihrem ersten Termin folgende Aufklärungen:

Die Honorarvereinbarung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages, der mit der Vereinbarung eines Termins zur Behandlung in meiner Praxis zustanden gekommen ist („schlüssiges Verhalten“). Voraussetzung für eine Behandlung ist, dass Sie dieser Honorarvereinbarung zustimmen. Meine Honorare orientieren sich grundsätzlich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), weichen in Teilen aber auch davon ab. Das GebüH ist als Abrechnungsgrundlage nicht bindend, es kann zwischen Heilpraktiker und Patienten eine individuelle Honorarvereinbarung wie diese getroffen werden.

Erläuterung zur GebüH

Die im GebüH gelisteten Beträge zu den jeweiligen Ziffern/Leistungen sind seit 1986 nicht mehr erhöht worden. Die allgemeine Teuerungsrate spiegelt sich im GebüH also in keiner Weise wieder und das GebüH ist deshalb aus meiner Sicht in Teilen nicht mehr zeitgemäß.

Dies führt für mich notwendigerweise zu einer Anpassung bei der Anwendung des GebüH: Um überhaupt wirtschaftlich arbeiten zu können, berechne ich zum einen grundsätzlich immer die jeweiligen Höchstsätze; zum anderen korrelieren die Ziffern und Beträge im GebüH mit einem
bestimmten angenommenen Zeitaufwand je erbrachter Leistung.
Da aber neben der Therapie und der Beratung das ausführliche Anamnesegespräch ein elementarer Bestandteil der naturheilkundlichen Behandlung ist, reichen bei der Anwendung die angenommenen Zeiten in den allermeisten Fällen für mich nicht aus. Aus diesem Grund berechne ich je nach Zeitaufwand manche Ziffern mehrfach.

Das GebüH deckt leider mit den vorhandenen Ziffern auch nicht alle aktuell angewandten Therapieverfahren ab. Hier kommen Analogziffern zum Einsatz. Erstelle ich z.B. eine zeitlich sehr aufwendige individuelle Kräuterrezeptur nach der Traditionellen Chinesischen Medizin, so verwende ich die Ziffer 11.3 (individueller Diätplan) analog, auf der Rechnung erscheint dann die Ziffer 11.3A (Analogziffern werden stets mit einem A hinter der Zahl gekennzeichnet).

Einige Ziffern sollen laut GebüH nur in bestimmten Zeitabständen oder nicht in Verbindung mit bestimmten anderen Ziffern berechnet werden (z.B. die Ziffer 4 „Eingehende Beratung“ soll nur alleine oder maximal zusammen mit den Ziffern 1 oder 17.1 berechnet werden; die Ziffer 2 soll frühestens alle vier Wochen erneut berechnet werden u.a.). Diese Regelungen kann ich nicht immer berücksichtigen, denn ich berechne jederzeit die Leistungen, die ich zu einem bestimmten Termin für eine bestimmte Dauer auch tatsächlich erbracht habe. Auf den Rechnungen finden Sie dann die Ziffern, ggfs. den (zeitbasierten) Faktor, mit dem eine Leistung multipliziert wird, die jeweiligen Einzelbeträge sowie das Gesamthonorar.

Verspätung und Terminversäumnis

Termine werden für ein bestimmtes Datum, eine bestimmte Uhrzeit und eine bestimmte Dauer vereinbart und gelten als verbindlich. Bei Verspätungen wird trotzdem der gesamte Termin abgerechnet. Für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des eigentlichen Honorars fällig. Termine können Sie per E-Mail an oder telefonisch unter 02302/8797294 absagen.

Hinweis für Patienten mit Privat- oder Zusatzversicherungen sowie Beihilfeberechtigte (Beamte)

Bitte beachten Sie, dass viele Versicherungen/Beihilfen ganz unterschiedliche Tarife haben, sehr unterschiedlich erstatten und manche Ziffern vielleicht grundsätzlich gar nicht erstatten. Ich kann keine Aussage darüber treffen, ob oder in welcher Höhe Ihre Versicherung/Beihilfe eine Rechnung erstatten wird. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung/Beihilfe, was in welcher Höhe erstattet wird und was nicht. Bitte beachten Sie, dass ich eine Rechnung nicht am Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung/Beihilfe ausrichten kann. Ganz unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung ist jede Rechnung stets in voller Höhe am Ende der Behandlung zu begleichen.