Die blaue Pille oder die rote Pille?
Wer kennt diesen Moment nicht: Beim Arzt oder Physiotherapeuten, ob in der Praxis oder im Krankenhaus, wird schnell die Krankenkassenkarte gezückt. Alles was dann im Hintergrund passiert, wird ganz alleine geregelt. Nur die kleine Gruppe der Privatversicherten erfährt, was nun passiert. Es geht dabei um die Honorare und Umsätze im Gesundheitswesen. Dieses ist trotz des verbreiteten Eindrucks nicht kostenlos. Jeder zahlt dafür immer, ob er es nutzt oder nicht.
Auf diesen Umstand bezieht sich dementsprechend auch die Frage in der Überschrift, welche auf eine Szene im Film Matrix der Wachowski-Geschwister zurückgeht. In besagter Szene wird der Protagonist Neo gefragt, ob er die Wahrheit erkennen möchte, dafür muss er die rote Pille einnehmen. Die Blaue wiederum lässt ihn im alten Glauben. Natürlich entscheidet sich Neo für die rote Variante, was seine Sicht der Dinge drastisch verändert [1]. Was nun das Ganze mit der Zusatzversicherung und dem Heilpraktiker zu tun hat, soll im folgenden Thema sein.

Kosten im Gesundheitssystem
Natürlich ist das Filmbeispiel nur ein Bild dafür, wie durch die Krankenkassenkarte die Kosten im Gesundheitswesen in gewisser Weise verschleiert werden. Wie viel exemplarisch ein Arztbesuch oder die Physiotherapie wirklich kostet, ist vielen Patienten daher nicht deutlich. Wie auch es läuft ja alles automatisch über die Krankenkassenkarte.
Das System der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beruht dabei auf dem Solidaritätsprinzip [2]. Das heißt, alle Krankenkassenbeiträge der Beitragszahler gehen in einen Topf. Aus diesem werden etwas vereinfacht, alle anfallenden Versicherungsleistungen im Gesundheitswesen, welche die Beitragszahler in Anspruch nehmen, gezahlt. Dabei ist es für den Einzelnen unerheblich, ob er selbst die Dienstleistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nimmt. Im Sinne des Solidaritätsprinzips zahlt er, wenn er nicht zum Arzt muss, einfach die Besuche beispielsweise seines Nachbarn mit. Ist er selbst in Not und muss zum Physiotherapeuten, zahlt entsprechenderweise sein Nachbar für ihn mit.
Dieses Prinzip ist natürlich für jeden Beitragszahler grundsätzlich sehr gut und ermöglicht Krankenhäuser, Praxen und ambulante Pflege. Allerdings ergibt sich daraus auch, dass Jeder immer für das Gesundheitswesen bezahlt, ob man es als Beitragszahler nutzt oder nicht. Um es auf den Punkt zu bringen, jeder Beitragszahler bezahlt jeden Monat durch seinen Krankenkassenbeitrag das Gesundheitswesen. Genau sind dies im Durchschnitt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen [6].

Wie ist es beim Heilpraktiker
Der Heilpraktiker wird nicht aus dem Topf der Beitragszahler der GKV bezahlt [3]. Hier ist es daher offensichtlich, dass auch für seine Dienstleistungen ein Honorar anfällt. Würde er über die Krankenkassenkarte abrechnen, wäre dies natürlich anders wie oben beschrieben. Dadurch ist das Honorarwesen beim Heilpraktiker sehr transparent. Es ist eindeutig, welche Kosten für welche Behandlung entstehen. Auch fallen diese Kosten nur an, wenn man den Heilpraktiker nutzt. In diesem Fall hat der Patient auch die Möglichkeit, die Art von Medizin zu unterstützen, welche er gut und richtig findet. Hierbei entscheidet er sich entsprechend seines Selbstbestimmungsrechts, welche medizinische Behandlung er nutzen möchte [4].
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Erstattung über die GKV im Sinne des Patienten, der sowieso Beiträge an die GKV zahlt, wünschenswert wäre. Hier besteht die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, um zumindest einen Teil der Honorarkosten beim Heilpraktiker erstattet zu bekommen.

Was bietet eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker
Inzwischen gibt es viele verschiedene Anbieter, welche die Möglichkeit zu einer sogenannten Zusatzversicherung anbieten. Häufig wird dies dann als Zusatzversicherung Naturheilkunde oder ähnlich bezeichnet. Je nach Vertragsvereinbarung zwischen dem Patienten und der Krankenkasse wird ihm ein Teil der Honorarkosten beim Heilpraktiker anteilig erstattet. Beispielsweise bietet die NÜRNBERGER Versicherung den Tarif AM300 an. Wobei dieses Beispiel wahllos ausgewählt wurde, es könnte auch die Continentale oder die Barmenia usw. sein.
Im angesprochenen Tarif werden bis zu 80% der Honorarkosten beim Heilpraktiker zurückerstattet und zwar bis zu einem Höchstsatz von 300,00 € pro Jahr [5]. Natürlich kommt es hier auch auf das Kleingedruckte an, wie die Mindestlaufzeit über zwei Jahre zeigt. Die Zusatzversicherung kostet natürlich auch einen separaten Beitrag – Im erwähnten Beispiel nur 10,00 € pro Monat, also 120,00 € im Jahr. Zusätzlich verspricht die Versicherung weitere Extraleistungen je nach Vereinbarung. Eine spannende Frage ist nun, wie groß ist die Ersparnis durch die Zusatzversicherung:
Bei 300,00 € maximaler Erstattung von 80 % des Honorars ist die Erstattung in einem Jahr bei Behandlungskosten über 375,00 € erreicht. Erst nach einem Wert über diesen Behandlungskosten wird nichts mehr erstattet. Anders ausgedrückt:
375,00 € Behandlungskosten und 120,00 Versicherungskosten im Jahr stehen der Erstattung von 300,00 € entgegen. Man spart somit durch die Zusatzversicherung 200,00 € und kann zusätzlich weitere versicherte Leistungen in Anspruch nehmen (Reiseschutzimpfungen usw.).
Ausgaben: 495 € (375 € + 120 € über das Jahr verteilt)
Erstattung: 300 €
Ersparnis: 200 €
Bei einer anderen Zusatzversicherung ergeben sich natürlich andere Werte aufgrund unterschiedlicher Erstattungsmodalitäten. Es sollte allerdings deutlich werden, dass die Wahl einer Zusatzversicherung eine sinnvolle Entscheidung ist, über welche man wirklich Geld sparen kann [7]. Wichtig ist dabei, ob die Zusatzversicherung bis zum Höchstsatz oder nur bis zum Mindestsatz des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Im Sinne des Selbstbestimmungsrechts unterstützt man gleichzeitig die Medizin welche man nutzen möchte. Hier sind die Patienten außerordentlich zufrieden mit der Arbeit der Heilpraktiker [8].

[2] https://www.krankenversicherung.net/gesetzliche-krankenversicherung/solidaritaetsprinzip
[3] https://www.heilpraktiker.org/haeufige-fragen
[4] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/patientenrechte.html
[5] https://www.nuernberger.de/krankenversicherung/alternative-medizin/
[6] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege.html
[7] https://www.finanztip.de/krankenzusatzversicherung/ambulante-zusatzversicherung/