Ist die Zusatzversicherung für Heilpraktiker sinnvoll

Die blaue Pille oder die rote Pille?

Wer kennt diesen Moment nicht: Beim Arzt oder Physiotherapeuten, ob in der Praxis oder im Krankenhaus, wird schnell die Krankenkassenkarte gezückt. Alles was dann im Hintergrund passiert, wird ganz alleine geregelt. Nur die kleine Gruppe der Privatversicherten erfährt, was nun passiert. Es geht dabei um die Honorare und Umsätze im Gesundheitswesen. Dieses ist trotz des verbreiteten Eindrucks nicht kostenlos. Jeder zahlt dafür immer, ob er es nutzt oder nicht.

Auf diesen Umstand bezieht sich dementsprechend auch die Frage in der Überschrift, welche auf eine Szene im Film Matrix der Wachowski-Geschwister zurückgeht. In besagter Szene wird der Protagonist Neo gefragt, ob er die Wahrheit erkennen möchte, dafür muss er die rote Pille einnehmen. Die Blaue wiederum lässt ihn im alten Glauben. Natürlich entscheidet sich Neo für die rote Variante, was seine Sicht der Dinge drastisch verändert [1]. Was nun das Ganze mit der Zusatzversicherung und dem Heilpraktiker zu tun hat, soll im folgenden Thema sein.

Die rote oder die blaue Pille geht auf den Film Matrix zurück.

Kosten im Gesundheitssystem

Natürlich ist das Filmbeispiel nur ein Bild dafür, wie durch die Krankenkassenkarte die Kosten im Gesundheitswesen in gewisser Weise verschleiert werden. Wie viel exemplarisch ein Arztbesuch oder die Physiotherapie wirklich kostet, ist vielen Patienten daher nicht deutlich. Wie auch es läuft ja alles automatisch über die Krankenkassenkarte.

Das System der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beruht dabei auf dem Solidaritätsprinzip [2]. Das heißt, alle Krankenkassenbeiträge der Beitragszahler gehen in einen Topf. Aus diesem werden etwas vereinfacht, alle anfallenden Versicherungsleistungen im Gesundheitswesen, welche die Beitragszahler in Anspruch nehmen, gezahlt. Dabei ist es für den Einzelnen unerheblich, ob er selbst die Dienstleistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nimmt. Im Sinne des Solidaritätsprinzips zahlt er, wenn er nicht zum Arzt muss, einfach die Besuche beispielsweise seines Nachbarn mit. Ist er selbst in Not und muss zum Physiotherapeuten, zahlt entsprechenderweise sein Nachbar für ihn mit.

Dieses Prinzip ist natürlich für jeden Beitragszahler grundsätzlich sehr gut und ermöglicht Krankenhäuser, Praxen und ambulante Pflege. Allerdings ergibt sich daraus auch, dass Jeder immer für das Gesundheitswesen bezahlt, ob man es als Beitragszahler nutzt oder nicht. Um es auf den Punkt zu bringen, jeder Beitragszahler bezahlt jeden Monat durch seinen Krankenkassenbeitrag das Gesundheitswesen. Genau sind dies im Durchschnitt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen [6].

Honorare sind ein durchaus strittiges Thema im Gesundheitswesen.

Wie ist es beim Heilpraktiker

Der Heilpraktiker wird nicht aus dem Topf der Beitragszahler der GKV bezahlt [3]. Hier ist es daher offensichtlich, dass auch für seine Dienstleistungen ein Honorar anfällt. Würde er über die Krankenkassenkarte abrechnen, wäre dies natürlich anders wie oben beschrieben. Dadurch ist das Honorarwesen beim Heilpraktiker sehr transparent. Es ist eindeutig, welche Kosten für welche Behandlung entstehen. Auch fallen diese Kosten nur an, wenn man den Heilpraktiker nutzt. In diesem Fall hat der Patient auch die Möglichkeit, die Art von Medizin zu unterstützen, welche er gut und richtig findet. Hierbei entscheidet er sich entsprechend seines Selbstbestimmungsrechts, welche medizinische Behandlung er nutzen möchte [4].

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Erstattung über die GKV im Sinne des Patienten, der sowieso Beiträge an die GKV zahlt, wünschenswert wäre. Hier besteht die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, um zumindest einen Teil der Honorarkosten beim Heilpraktiker erstattet zu bekommen.

Auch der Heilpraktiker muss ein Honorar verlangen.

Was bietet eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker

Inzwischen gibt es viele verschiedene Anbieter, welche die Möglichkeit zu einer sogenannten Zusatzversicherung anbieten. Häufig wird dies dann als Zusatzversicherung Naturheilkunde oder ähnlich bezeichnet. Je nach Vertragsvereinbarung zwischen dem Patienten und der Krankenkasse wird ihm ein Teil der Honorarkosten beim Heilpraktiker anteilig erstattet. Dabei ergeben sich natürlich jeweils andere Erstattungswerte aufgrund der unterschiedlichen Vertragsvereinbarungen. Es sollte allerdings deutlich werden, dass die Wahl einer Zusatzversicherung eine sinnvolle Entscheidung ist, über welche man wirklich Geld sparen kann [7]. Wichtig ist dabei, ob die Zusatzversicherung bis zum Höchstsatz oder nur bis zum Mindestsatz des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Im Sinne des Selbstbestimmungsrechts unterstützt man gleichzeitig die Medizin welche man nutzen möchte. Hier sind die Patienten außerordentlich zufrieden mit der Arbeit der Heilpraktiker [8].

Durch eine Zusatzversicherung für Naturheilkunde kann durchaus Geld gespart werden.